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Online-Sippenbuch Familie 4.721
LÜDEMANN G. Pagel
* um.1679
ID 4.721 letzte Änderung: 18.02.2009 G. Pagel Lüdemann oo mit Ilsabe Michaelis Vater: Hans L. * 25.11.1649 Bö (ID 3.422?) oo Mutter: Michelsen Großvater: Hans L. Esb. (ID 3.481?) Quelle: Hilke Enders 18.02.2009
oo
MICHAELIS Ilsabe < 4722.1 2.oo 2975
* 14.09.1679 Qu: Hilke Enders 18.02.2009 07.04.1726 Qu: Hilke Enders 18.02.2009
Vater: Michaelis Jochim
ID 4.720 letzte Änderung: 18.02.2009 Ilsabe Michaelis Ww. Lüdemann * 14.9.1679 Ho. 193/9 + 7.4.1726 1. oo mit G. Pagel Lüdemann 2. oo 21.7.1710 Ho. 75/3 mit Michel Kiehn Quelle: Hilke Enders 18.02.2009
1. Hans Hinrich * um.1704
ID 6.204 letzte Änderung: 30.01.2010 Hans Hinrich Lüdemann Höfeakte Börnsen Nr. 9 -5- 27.5.1729. Hans Hinrich Lüdemann beklagt sich, daß sein Stiefvater Michel Kiehn nicht wie er es bei Annahme des Gehöftes übernommen habe, die Schulden bezahlt hätte, sondern es restirten davon noch 50 Rthl. und außerdem habe er noch 27 Rthl. 32ß neue dazu gemacht, auch habe er den Kindern - damals drei Brüder und eine Schwester - nach dem 18. Jahre keinen Lohn gezahlt. -7- 28.5.1729. Ehevertrag zwischen dem Anerben der Stelle 9 Hans Hinrich Lüdemann und Ilsabe Steffens aus Escheburg. Der Bräutigam tritt seines schl. Vater Gehöft an, in das die Braut einbringt: 50 Rthl. bar, dazu Kist- und Kistenpfand von jedem Theile 6, auch 2 Ochsen, 2 Kühe, 4 Schweine, 4 Schafe und einen Grapen, welche Aussteuer die Mutter gibt. Der abgehende Wirt (Michel Kiehn) bezahlt die Schulden. Von 400 Rthl. Erbgeldern mütterlicherseits bekommen die drei Kinder letzter Ehe 200 Rthl. und die beiden Söhne aus erster Ehe ebenfalls 200 Rthl. Auch Dienstlohn muß der Stiefvater den Kindern erster Ehe zahlen. Die beiden Brüder Johann und Pagel Lüdemann sind gebrechlich. Quelle: Kiehn Sippe Hohenhorn Börnsen Wentorf Teil II von Helmut Kiehn 1958 Seite 62
2. Johann * um.1705
ID 6.205 letzte Änderung: 30.01.2010 Johann Lüdemann Höfeakte Börnsen Nr. 9 -5- 27.5.1729. Hans Hinrich Lüdemann beklagt sich, daß sein Stiefvater Michel Kiehn nicht wie er es bei Annahme des Gehöftes übernommen habe, die Schulden bezahlt hätte, sondern es restirten davon noch 50 Rthl. und außerdem habe er noch 27 Rthl. 32ß neue dazu gemacht, auch habe er den Kindern - damals drei Brüder und eine Schwester - nach dem 18. Jahre keinen Lohn gezahlt. -7- 28.5.1729. Ehevertrag zwischen dem Anerben der Stelle 9 Hans Hinrich Lüdemann und Ilsabe Steffens aus Escheburg. Der Bräutigam tritt seines schl. Vater Gehöft an, in das die Braut einbringt: 50 Rthl. bar, dazu Kist- und Kistenpfand von jedem Theile 6, auch 2 Ochsen, 2 Kühe, 4 Schweine, 4 Schafe und einen Grapen, welche Aussteuer die Mutter gibt. Der abgehende Wirt (Michel Kiehn) bezahlt die Schulden. Von 400 Rthl. Erbgeldern mütterlicherseits bekommen die drei Kinder letzter Ehe 200 Rthl. und die beiden Söhne aus erster Ehe ebenfalls 200 Rthl. Auch Dienstlohn muß der Stiefvater den Kindern erster Ehe zahlen. Die beiden Brüder Johann und Pagel Lüdemann sind gebrechlich. Quelle: Kiehn Sippe Hohenhorn Börnsen Wentorf Teil II von Helmut Kiehn 1958 Seite 62
3. Pagell * um.1706
ID 6.206 letzte Änderung: 30.01.2010 Pagell Lüdemann Höfeakte Börnsen Nr. 9 -5- 27.5.1729. Hans Hinrich Lüdemann beklagt sich, daß sein Stiefvater Michel Kiehn nicht wie er es bei Annahme des Gehöftes übernommen habe, die Schulden bezahlt hätte, sondern es restirten davon noch 50 Rthl. und außerdem habe er noch 27 Rthl. 32ß neue dazu gemacht, auch habe er den Kindern - damals drei Brüder und eine Schwester - nach dem 18. Jahre keinen Lohn gezahlt. -7- 28.5.1729. Ehevertrag zwischen dem Anerben der Stelle 9 Hans Hinrich Lüdemann und Ilsabe Steffens aus Escheburg. Der Bräutigam tritt seines schl. Vater Gehöft an, in das die Braut einbringt: 50 Rthl. bar, dazu Kist- und Kistenpfand von jedem Theile 6, auch 2 Ochsen, 2 Kühe, 4 Schweine, 4 Schafe und einen Grapen, welche Aussteuer die Mutter gibt. Der abgehende Wirt (Michel Kiehn) bezahlt die Schulden. Von 400 Rthl. Erbgeldern mütterlicherseits bekommen die drei Kinder letzter Ehe 200 Rthl. und die beiden Söhne aus erster Ehe ebenfalls 200 Rthl. Auch Dienstlohn muß der Stiefvater den Kindern erster Ehe zahlen. Die beiden Brüder Johann und Pagel Lüdemann sind gebrechlich. Quelle: Kiehn Sippe Hohenhorn Börnsen Wentorf Teil II von Helmut Kiehn 1958 Seite 62
Namensregister: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S Sch St T U V W Z
Ortsregister
Stand : 19.03.2011
Erstellt
von
Anke Frehse
mit PC-AHNEN
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